Jugendschutz

Grundsätzlich sind zum Riding Higher Menschen aller Generationen herzlich eingeladen. Allerdings gelten für Jugendliche besondere Regeln (JuSchG §5 Tanzveranstaltungen).
Hinweis: Eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten oder eine Übertragung der Erziehungsberechtigung per Formular werden nicht mehr akzeptiert.

0 bis einschließlich 15 Jahre

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum gesamten Festivalgelände nur in dauerhafter Begleitung eines Erziehungsberechtigten und auf dessen eigene Gefahr gestattet.
Ab 12 Jahren muss das Formular „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular könnt ihr hier herunterladen. Alternativ erhaltet ihr das Formular direkt beim Festival am Ticketschalter.
Im Sinne eines familienfreundlichen Festivals verlangen wir erst ab einem Alter von 16 Jahren Eintritt.

16 und 17 Jahre

Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen das Festivalgelände bis spätestens 24 Uhr verlassen haben. Erworbene Eintrittskarten sind nur bis 24:00 Uhr gültig. Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände von 24:00 Uhr bis 4:00 Uhr ist somit untersagt und stellt eine Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) dar.
Das Betreten des Festivalgeländes wird nur gestattet, wenn der Personalausweis freiwillig als Pfand am Ticketschalter hinterlegt wird.
Hierzu muss das Formular "Vereinbarung zur freiwilligen Hinterlegung des Personalausweises" ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Formular könnt ihr hier herunterladen. Alternativ erhaltet ihr das Formular direkt beim Festival am Ticketschalter.
Werden die Personalausweise nicht bis 24:00 Uhr abgeholt, übergeben wir diese nach Ablauf eines geeigneten Zeitraums der Polizei.

Allgemeines

  • Aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr (Scherben, Autos etc…) ist bei unserem OpenAir Festival besondere Sorge für Kinder zu tragen.
  • Bitte lasst Eure Kinder nie unbeaufsichtigt!
  • Während der Konzerte dürfen sich Kinder (auch in Begleitung) nicht in der Menschenmenge vor der Bühne aufhalten.
  • Aufgrund der Lautstärke ist Kindern der Aufenthalt direkt vor den Boxentürmen untersagt. Die Erziehungsberechtigten haben für besonderen Gehörschutz der Kinder Sorge zu tragen


Riding Higher Benefiz Festival